MDR-Rundfunkrat eröffnet Drei-Stufen-Test-Verfahren für ARD-Schlagerwelt

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks hat gemäß § 30a Medienstaatsvertrag ein Genehmigungsverfahren – den sogenannten Drei-Stufen-Test – für das vom Intendanten vorgelegte Telemedienkonzept eines linearen Online-Audio-Angebots „ARD Schlagerwelt“ eingeleitet. Noch bis zum 19. Mai haben alle Interessenten gemäß § 30a Weiterlesen …







