Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) empfiehlt dem Medienrat der Landesmedienanstalt, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots bigFM Bayern im zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet Oberbayern-Schwaben 10A, Mittelfranken 8C und Oberfranken 10B in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal jeweils eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate von 72 kBit/s, Fehlerschutz EEP 3A oder Nettodatenrate von 96 kBit/s, Fehlerschutz EEP 3B) ab dem 1.7.2026 befristet bis zum 30.6.2036 unter der Bedingung, dass der Landeszentrale die technischen Übertragungskapazitäten auch künftig zur Verfügung stehen, zur Nutzung zugewiesen.“
Der BLM-Medienrat tagt am morgigen Donnerstag (7. Mai). Dabei dürfte es reine Formsache sein, dass das Gremium der Empfehlung des Ausschusses folgt. Demnach geht bigFM nach zahlreichen anderen Bundesländern voraussichtlich am 1. Juli auch in Bayern terrestrisch auf Sendung.
