DC Tower 1 in Wien (Foto: RadioBlog.eu)
DC Tower 1 in Wien (Foto: RadioBlog.eu)

Österreich: Neues Gesetz soll mehr DAB+-Programme pro Veranstalter ermöglichen

In Österreich darf jeder für ein auf UKW verbreitetes Programm lizenzierter Veranstalter bislang bis zu zwei Zulassungen für Hörfunkstationen beantragen, die über DAB+ verbreitet werden. Diese Beschränkung stammt einem Bericht von DABPlus.at zufolge noch aus dem Zeitalter, als es das digitale terrestrische Radio noch gar nicht gab.

Jetzt soll das Privatradiogesetz geändert werden. Paragraph 9 wird demnach so angepasst, dass ein Veranstalter bis zu sechs Lizenzen für Programme auf DAB+ beantragen kann. Davon sollen gleichermaßen Einzelsender als auch Radiostationen profitieren, die zu einem Medienverbund gehören.

Ein Veranstalter darf darüber hinaus künftig maximal 20 Prozent der Kapazitäten in einem Multiplex belegen. Den Angaben zufolge gibt es bereits Anbieter, die mehr Programme anbieten wollen, als es gesetzlich bislang möglich war. Neben dem ersten überregionalen DAB+-Multiplex und dem lokalen Wiener Mux wird in Österreich derzeit eine weitere überregionale Senderkette ausgeschrieben. Bei dieser wird die Regionalisierung – anders als im ersten „Bundesmux“ – ermöglicht.

VÖP befürwortet Gesetzesänderung

Neben dem Verein Digitalradio Österreich begrüßt auch der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) die Gesetzesänderung. Die Novelle fördere den Ausbau von digital-terrestrischem Radio in Österreich. Das Programmangebot werde verbessert. Gleichzeitig könnten Synergieeffekte realisiert werden, was zur Absicherung eines vielfältigen Radioangebots in Österreich beitrage.

„Radio muss überall dort sein, wo die Hörerinnen und Hörer sind„, kommentiert Corinna Drumm, Geschäftsführerin des Verbands Österreichischer Privatsender. „UKW wird auf absehbare Zeit der wichtigste Verbreitungsweg für das Radio und die Basis unserer Geschäftsmodelle bleiben. DAB+ etabliert sich jedoch im Rahmen einer Multiplattformstrategie als wichtiger sekundärer Verbreitungsweg. Wir begrüßen diesen besonnenen und wichtigen Vorschlag der Bundesregierung zur Förderung des digitalterrestrischen Hörfunks und damit zur Absicherung der Radiovielfalt in Österreich.“