DAZN-Nutzung unterwegs am iPad (Foto: SmartPhoneFan.de)
DAZN-Nutzung unterwegs am iPad (Foto: RadioBlog.eu)

DAZN weiterhin (oder wieder) auf bis zu fünf Geräten nutzbar

Vor einigen Monaten gab es Hinweise darauf, dass DAZN-Kunden ihren Account nur noch auf bis zu vier Streaming-Geräten anmelden können. Erste Kunden berichteten, dass sie auf mindestens einem Gerät automatisch ausgeloggt wurden, wenn mehr als vier Smartphones, Tablets, Streaming-Sticks oder ähnliches eingesetzt wurden.

Ein Blick ins Kunden-Menü auf der DAZN-Webseite zeigt: Der Sport-Streamingdienst lässt wieder die parallele Anmeldung auf bis zu fünf Geräten zu. Bei der im Frühjahr getroffenen Regelung handelte es sich möglicherweise um einen Fehler – oder aber DAZN ist aufgrund von Kundenprotesten wieder zurückgerudert.

Neben den für Streaming registrierten Geräten zeigt DAZN im Kunden-Menü jetzt auch „andere Geräte“ an. Wenn man sich also am PC oder Mac kurz einloggt, um einen Gutschein einzulösen, zählt dieser Rechner nicht (mehr) gleich als Streaming-Gerät, das an anderer Stelle vielleicht für automatisches Ausloggen sorgt.

Besseres Nutzererlebnis als in der vergangenen Fußball-Saison

Generell kann ich DAZN attestieren, dass mein Nutzererlebnis mit dem Streamingdienst deutlich besser als in der vergangenen Fußball-Saison ist. Die Bild- und Tonqualität ist nun endlich auch auf dem Apple TV sehr gut. Streaming-Aussetzer sind sehr selten geworden.

Auch das in der Vergangenheit häufige automatische Ausloggen aus dem Account habe ich in den letzten Monaten nicht mehr erlebt. Wer sich nicht auf mehr als fünf Geräten für Streaming anmeldet, kann DAZN problemlos nutzen. Das ist zumindest meine Erfahrung auf Apple TV, iPad und Android-Smartphone.

Unzufrieden sein können Neukunden allenfalls mit der Preisgestaltung. DAZN ist in diesem Jahr ziemlich teuer geworden – nicht um die Nutzer zu ärgern, sondern weil die Übertragungsrechte nunmal auch teuer sind. Ich habe mein Abo – noch zum alten Preis – bis 2026 sicher. Wie es danach weitergeht, hängt freilich auch davon ab, welche Senderechte der Streamingdienst dann hat.