Die Zuteilungsregeln für DAB+-Lizenzen in Flandern werden leicht angepasst. Das berichtet das niederländische Onlinemagazin Radiowereld. Die Änderungen sind dem Bericht zufolge das Ergebnis einer kürzlich durchgeführten öffentlichen Konsultation und einer ergänzenden Stellungnahme des Medienbeirats. Die flämische Regierung hat die Änderungen inzwischen genehmigt.
Was sich ändert, sind die Beträge für landesweite DAB+-Programme. Ursprünglich war die Anmeldegebühr auf 15.000 Euro und eine jährliche Gebühr von 20.000 Euro festgelegt worden, ergänzt um zwei Prozent der Brutto-Einnahmen aus Werbeeinnahmen und Sponsoring, die über 7,5 Millionen Euro hinausgehen. In den geänderten Vorschriften wurde die Anmeldegebühr auf 10.000 Euro und die jährliche Gebühr auf 15.000 Euro zuzüglich zwei Prozent gesenkt. Grund für diese Senkung ist, dass digitale Radiosender nach wie vor deutlich weniger Umsatz generieren als UKW-Programme.
Auch bei der Verteilung der DAB+-Übertragungskapazitäten gibt es einige Änderungen. Für die beiden landesweiten Multiplexe bleibt die pro Lizenz zu verteilende Bandbreite bei 96 kBit/s. Es bleibt möglich, auch nur 48 kBit/s zu beantragen. Das werde aber kein inhaltliches Bewertungskriterium sein. Die Bewerber werden zunächst auf der Grundlage eines Vergleichstests ausgewählt. Erst danach spielt die Bandbreite eine Rolle. Wer ausschließlich 96 kBit/s wünscht, während nur noch 48 kBit/s verfügbar sind, scheidet automatisch aus.
Das ändert sich bei der Verteilung der Kapazitäten
Die Verteilung der Kapazitäten auf die beiden landesweiten DAB+-Multiplexe wird ebenfalls angepasst. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die beiden Multiplexe zusammen zwar ausreichende Kapazität bieten, es jedoch zu viele Präferenzen für ein bestimmtes Netzwerk gibt. Nach den ursprünglichen Regeln hätte dies zu einem Vergleichstest für diesen Multiplex geführt.
Nun wird ein Zwischenschritt eingeführt. Radiosender, die verpflichtet sind, ihr Programm auch über DAB+ auszustrahlen, erhalten Vorrang auf dem betreffenden Multiplex. Danach dürfen die verbleibenden Bewerber einen Vorschlag für die Aufteilung auf zwei Multiplexe einreichen. Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, findet ein Vergleichstest statt. Unverändert bleibt, dass Restkapazitäten auf DAB+ nach der offiziellen Anerkennungsrunde sofort für Anträge verfügbar werden. Neu ist, dass dieser Grundsatz auch für zurückgegebene UKW-Lizenzen gelten wird.
Wie es weiter heißt, wird der geänderte Vorentwurf jetzt dem Staatsrat zur Stellungnahme vorgelegt, woraufhin die flämische Regierung ihn offiziell verabschieden muss. Die Zuteilung ist für 2027 geplant, woraufhin die neuen Lizenzen am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
