Im Dezember 2025 entschied das schweizerische Parlament, die Verbreitung von Radioprogrammen auf UKW auch nach dem Auslaufen der UKW-Sendelizenzen zum Jahresende 2026 zu ermöglichen. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat daraufhin im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Vergabe der UKW-Lizenzen für den Zeitraum ab 2027 bis 2034 ausgearbeitet und orientiert sich dabei an der Laufzeit der bestehenden Veranstalterkonzessionen.
Demnach können die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt SRG und die 25 lizenzierten Privatsender mit Leistungsauftrag die bisherigen Frequenzen ihres Versorgungsgebiets nutzen. Sie müssen dazu beim BAKOM einen Antrag einreichen. Frequenzen, die bis Ende 2026 nicht beansprucht werden, kann das BAKOM 2027 ausschreiben. Laut Medienberichten soll es für die SRG sogar schon ab 1. Juli 2026 möglich sein, auf UKW zurückzukehren. An diesem Tag trete die Freigabe der Frequenzen in Kraft.
Diese Frequenzen werden ausgeschrieben
Alle übrigen UKW-Frequenzen, die bislang Programmanbietern ohne Leistungsauftrag zugeteilt waren, werden in der bestehenden Form als Frequenzpakete („Cluster“) angeboten. Alle Radioveranstalter können sich darum bewerben. Das BAKOM will die Cluster voraussichtlich im Frühjahr 2026 auf seiner Webseite publizieren, Anträge können bis Ende Juni eingereicht werden. Sollten sich mehrere Veranstalter für ein Cluster interessieren, will das BAKOM voraussichtlich im Herbst 2026 eine Auktion durchführen.
Wie es vom BAKOM weiter heißt, bleibt die UKW‑Verbreitung weiterhin freiwillig. Mit dem jetzt beschlossenen Vorgehen bleibe ein wesentlicher Teil des verfügbaren Frequenzspektrums für die Programme des Service public reserviert, so dass deren Veranstalter diese auch über UKW verbreiten können. Mit der Festlegung der Rahmenbedingungen für die künftige Verbreitung über UKW setze das BAKOM die im Dezember 2025 vom Parlament angenommene Motion 25.3950 „Neue Ausschreibung für die UKW‑Funkkonzessionen ab 1. Januar 2027“ um.
