Die niederländische Aufsichtsbehörde für digitale Infrastruktur hat am Dienstag mit der Versteigerung von nicht-landesweiten kommerziellen DAB+ Lizenzen begonnen. Das berichtet das Onlinemagazin Radiowereld.nl. Dabei handele es sich um Restkapazitäten in regionalen Sendernetzen. Diese Netze werden von den regionalen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den nicht-landesweiten kommerziellen Radiosendern genutzt.
Nachdem im vergangenen Monat die nicht-landesweiten kommerziellen FM-Frequenzen und die damit verbundenen DAB+ Kapazitäten versteigert wurden, ist noch Platz für weitere Programme. Diese Kapazitäten werden nun versteigert.
Diese Lizenzen werden versteigert
Es handelt sich um fünf Lizenzen für die Region Nordholland und Flevoland (Kanal 8B, demografische Reichweite 18,84 Prozent), sieben Lizenzen für Friesland (5A, 3,78 Prozent), sechs für Groningen und Drenthe (7C, 6,28 Prozent), acht für Overijssel (6A, 6,72 Prozent), fünf für Zuid-Holland und Zeeland (5B, 23,38 Prozent), acht für Utrecht und Gelderland (12B, 19,77 Prozent) und fünf für Noord-Brabant und Limburg (7C, 21,07 Prozent).
Jede Lizenz entspricht 1/12 der Gesamtkapazität des jeweiligen Multiplexes. Das entspricht einer Bandbreite von 96 kBit/s. Gesendet werden muss mit mindestens 48 kBit/s.
Zweite Runde für nicht vergebene Lizenzen
Sollten Lizenzen bei der Auktion unverteilt bleiben, gibt es eine zweite Runde, in der Lizenznehmer, die ihr Maximum noch nicht erreicht haben, ein einmaliges weiteres Gebot abgeben können. Wie bei FM gilt auch hier eine Beschränkung der demografischen Reichweite, die ein Veranstalter auf DAB+ erwerben darf. Das Maximum beträgt 50 Prozent. Im Gegensatz zu FM wird die Reichweite von Lizenzen innerhalb derselben Zuteilung nicht addiert. Wer also beispielsweise drei Lizenzen in Friesland erwerben möchte, hat damit eine demografische Reichweite von 3,78 Prozent und nicht von 11,34 Prozent.
Die Gewinner müssen ihr Gebot innerhalb von zwei Wochen bezahlt haben, bevor sie ihre Lizenz tatsächlich erhalten. Die neuen Lizenzen treten am 1. September 2025 in Kraft und sind 10 Jahre lang gültig.