Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich schon im Herbst 2024 auf einen Reformstaatsvertrag bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Mittlerweile haben die Ministerpräsidenten die Neuordnung auch schriftlich fixiert. Nun müssen die Landtage die Änderungen noch ratifizieren, wie das Magazin epd medien berichtet. Das Gesetz soll zum 1. Dezember in Kraft treten.
Neben Einschnitten bei TV-Programmen müssen sich die Landesrundfunkanstalten auch von 17 Hörfunkprogrammen trennen. Die Anzahl der ARD-Radiostationen reduziert sich somit von 70 auf 53. Welche Sender zu welchem Zeitpunkt wegfallen, ist noch nicht bekannt. Wie berichtet rechnet der Mitteldeutsche Rundfunk damit, künftig drei Radioprogramme weniger als bisher anbieten zu können.