Absolute Radio verzichtet auf Mittelwelle (Foto: planetradio.co.uk/absolute-radio)
Absolute Radio verzichtet auf Mittelwelle (Foto: planetradio.co.uk/absolute-radio)

Bericht: Mittelwellen-Abschaltung von Absolute Radio könnte teuer werden

Wie berichtet, hat Absolute Radio seine Sendungen auf Mittelwelle vor wenigen Tagen eingestellt. Nachdem das reguläre Programm abgeschaltet wurde, war noch für einige Tage eine Hinweisschleife zu hören. Diese informierte über die verbleibenden Empfangswege. Anschließend wurden die Sendeanlagen sukzessive abgeschaltet.

Der Verzicht auf die Mittelwellenverbreitung ist aus Anbietersicht nachvollziehbar. Nur wenige Hörer haben Absolute Radio auf 1215 kHz und weiteren AM-Frequenzen gehört. Schließlich ist das Programm fast überall im Vereinigten Königreich auch über DAB zu empfangen. Doch war die Abschaltung auch lizenzrechtlich in Ordnung?

Einem Bericht des britischen Onlinemagazins RadioToday zufolge erwägt die Medienaufsichtsbehörde Ofcom, dem Absolute-Radio-Betreiber Bauer Media eine Geldstrafe aufzuerlegen, weil das Unternehmen die Nutzung seiner nationalen AM-Lizenz acht Jahre zu früh beendet hat. Bauer habe der Ofcom am 26. Januar mitgeteilt, dass alle AM-Sender von Absolute Radio abgeschaltet wurden. Die Medienbehörde wird dem Bericht zufolge nun ein Verfahren zum offiziellen Entzug der Lizenz einleiten.

Broadcasting Act: „Ofcom muss Lizenz widerrufen“

Gemäß Section 111 (4) des britischen Broadcasting Act von 1990 muss Ofcom die Lizenz widerrufen, wenn sie zu der Überzeugung gelangt, dass der Inhaber einer Sendezulassung den Dienst vorzeitig einstellt. Bauer habe fünf Arbeitstage Zeit, um sich zur vorläufigen Meinung der Medienbehörde über den Lizenzentzug zu äußern. Der Absolute-Radio-Veranstalter kann beantragen, mündlich zur Angelegenheit gehört zu werden.

Sobald wir alle eingegangenen Stellungnahmen geprüft haben, werden wir Bauer Radio schriftlich unsere endgültige Entscheidung mitteilen und gegebenenfalls die Lizenz widerrufen. Wir werden unsere Entscheidung auch auf unserer Website veröffentlichen„, so die Ofcom laut RadioToday. Gemäß Section 101 (3) des Broadcasting Act 1990 müsse die Medienbehörde den Veranstalter auch zur Zahlung einer Geldstrafe auffordern, wenn die Sendezulassung widerrufen wird.

Ofcom ergänzte laut RadioToday: „Abhängig von unserer Entscheidung können wir ein weiteres Verfahren einleiten, um die Höhe der Geldstrafe zu bestimmen.“ Neben Absolute Radio verzichtet auch Greatest Hits Radio auf die Nutzung seiner bisherigen Mittelwellenfrequenzen.