E-Mail von Sky (Screenshot: RadioBlog.eu)
E-Mail von Sky (Screenshot: RadioBlog.eu)

Sky „erinnert“: Abo nur für den eigenen Haushalt

Im Frühjahr hatte DAZN zahlreiche Abonnenten mehrfach daran „erinnert“, dass die Zugangsdaten für den Account gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Streamingdienstes nicht weitergegeben werden dürfen. Jetzt habe ich eine ähnliche E-Mail auch vom Pay-TV-Sender Sky bekommen.

Wörtlich heißt es hier: „Hallo Markus, wir freuen uns sehr, dass Du Sky bereits auf mehreren Geräten schaust. Eine Liste deiner registrierten Geräte kannst du hier (Link gelöscht) einsehen. Achte bitte darauf, dass deine registrierten Geräte alle aus einem Haushalt stammen – das verlangen unsere AGB. Innerhalb deines Haushalts dürfen mehrere Personen Sky auf mehreren Geräten nutzen, für unterwegs gibt es Sky Go.“

Sky fordert ferner dazu auf, Geräte von Personen aus anderen Haushalten zu löschen und die Sky-PIN zu ändern, sodass nicht autorisierte Personen keine Möglichkeit haben, den Pay-TV-Account erneut zu nutzen. Eindringlich warnt Sky davor, die Zugangsdaten erneut zu teilen.

Hintergrund unklar

Warum Sky mich „ermahnt“, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich nutze Sky Q über den vom Pay-TV-Anbieter bereitgestellten Satellitenreceiver und mit einem Apple TV 4K am Zweitfernseher. Vor einigen Wochen musste ich die App auch auf dem Apple TV 4K im Wohnzimmer aktivieren, weil der Sat-Empfang wegen Starkregen kurzzeitig gestört war.

Sky Go habe ich auf dem iPad Pro 11 und auf dem Samsung Galaxy S20 Ultra installiert. Damit habe ich die von Sky erlaubte Geräteanzahl nicht einmal voll ausgeschöpft. Die Apple-TV-Geräte haben die gleiche IP-Adresse. Das iPad nutze ich ebenfalls häufiger im heimischen WLAN-Netz als unterwegs.

Mit dem Android-Smartphone bin ich natürlich auch unterwegs oft online. Dabei nutze ich im Wechsel alle drei deutschen Mobilfunknetze. Aber für die mobile Nutzung ist Sky Go schließlich gedacht, wie der Pay-TV-Veranstalter in seiner E-Mail angemerkt hat.