In Schleswig-Holstein gibt es Streit um die Zukunft frei gewordener UKW-Frequenzen. Das berichtet das Onlinemagazin Turi2 unter Berufung auf die FAZ. Die Audiotainment Südwest hat die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) verklagt, weil diese die nach dem Ende der UKW-Ausstrahlung von delta radio frei gewordenen Frequenzen nicht neu ausschreiben will.
Audiotainment Südwest, zu der die Hörfunkprogramme bigFM, RPR1., Radio Regenbogen und Rock FM gehören, sieht darin eine Einschränkung von Wettbewerb und Medienvielfalt. Das Unternehmen argumentiert, dass freie UKW-Kapazitäten grundsätzlich wieder für andere Radioprogramme verfügbar sein sollten.
Die MA HSH beruft sich dagegen auf den Medienstaatsvertrag. Danach sollen frei werdende UKW-Frequenzen in Schleswig-Holstein grundsätzlich nicht neu vergeben werden. Ausnahmen seien möglich, wenn bestehende Programme die Kapazitäten zur Verbesserung ihrer Versorgung benötigen.
DAB+ soll gestärkt werden
Hinter der Regelung steht auch das Ziel Schleswig-Holsteins, den Umstieg von UKW auf DAB+ voranzutreiben. Durch die Nicht-Neuvergabe frei werdender UKW-Frequenzen soll die digitale Verbreitung gestärkt werden.
Anders ist die Situation beispielsweise in Hamburg, wo Klassik Radio seine frühere UKW-Frequenz 98,1 MHz aufgegeben hat. In der Hansestadt hat die MA HSH die Frequenz neu ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt Radio Teddy.
Der Rechtsstreit könnte deshalb über Schleswig-Holstein hinaus Bedeutung bekommen. Im Kern geht es um die Frage, ob freie UKW-Frequenzen künftig bewusst ungenutzt bleiben sollen, um den Wechsel zu DAB+ zu beschleunigen – oder ob sie weiterhin für neue und bestehende Radioprogramme ausgeschrieben werden dürfen.
