Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks hat gemäß § 30a Medienstaatsvertrag ein Genehmigungsverfahren – den sogenannten Drei-Stufen-Test – für das vom Intendanten vorgelegte Telemedienkonzept eines linearen Online-Audio-Angebots „ARD Schlagerwelt“ eingeleitet. Noch bis zum 19. Mai haben alle Interessenten gemäß § 30a Abs. 5 Satz 1 Medienstaatsvertrag die Möglichkeit, Stellung zum Telemedienkonzept zu nehmen.
Die Stellungnahmen sind per E-Mail oder per Post an den Vorsitzenden des Rundfunkrats, Herrn Kai Ostermann, unter folgender Adresse zu richten:
per E-Mail: rundfunkrat@mdr.de
Betreff: Stellungnahme zum TMK Webchannel Schlagerwelt
per Post:
Mitteldeutscher Rundfunk
Rundfunkrat
04360 Leipzig
Der Rundfunkrat will das Ergebnis seiner Beratung einschließlich der eingeholten Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen online bekanntgeben.
Die „ARD Schlagerwelt“ soll exklusiv im Internet verbreitet werden und als neues, bundesweites Programm mit der Musikfarbe „Schlager“ die derzeit auch auf DAB+ verbreiteten Programme MDR Schlagerwelt, NDR Schlager und BR Schlager ersetzen. Die terrestrische Verbreitung des neuen Kanals ist nicht geplant.
