Medienanstalt RLP begrüßt neues Mediengesetz (Quelle: medienanstalt-rlp.de, Screenshot: RadioBlog.eu)
Medienanstalt RLP begrüßt neues Mediengesetz (Quelle: medienanstalt-rlp.de, Screenshot: RadioBlog.eu)

Neues Landesmediengesetz in Rheinland-Pfalz: Aus für neue UKW-Programme

Seit dem 1. Januar 2026 ist in Rheinland-Pfalz das neue Landesmediengesetz (LMG) in Kraft. Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz begrüßt die Novelle, die Antworten auf die Herausforderungen der digitalen Welt liefere. Das LMG stärke die staatsferne Medienaufsicht, fördere das ehrenamtliche Engagement in den Bürgermedien sowie die Orte der medialen Teilhabe im Land. Außerdem sehe die Novelle den Aufbau einer landesweiten Mediathek vor.

Das Gesetz sieht aber auch vor, keine neuen UKW-Hörfunkprogramme mehr in Rheinland-Pfalz zuzulassen, zumindest im klassischen, analogen Verfahren. Frei werdende und neu koordinierbare Übertragungskapazitäten für den analogen Hörfunk auf UKW werden grundsätzlich nicht mehr zugeordnet oder von der Medienanstalt RLP zugewiesen.

Diese Ausnahmen sind vorgesehen

Übertragungskapazitäten können dem Gesetz zufolge aber ausnahmsweise zugeordnet oder zugewiesen werden, wenn dadurch der bestehende Versorgungsbedarf bestehender privater Hörfunkprogramme, die bereits über UKW in Rheinland-Pfalz verbreitet werden, besser erfüllt werden kann. Abseits dessen wäre ein digitaler Sendebetrieb im UKW-Bereich – etwa über DRM+ oder HD Radio – möglich. Diese Übertragungsverfahren spielen in Europa aber keine Rolle.

Neue Veranstalter erhalten für eine terrestrische Verbreitung in Rheinland-Pfalz nur noch Lizenzen für die Betriebsart DAB+. Dazu müssen allerdings passende Kapazitäten – etwa in regionalen Multiplexen – ausgeschrieben werden. Das ist in Rheinland-Pfalz bisher nicht der Fall.

Albrecht Bähr: „Das neue Landesmediengesetz ist fortschrittlich und innovativ“

Albrecht Bähr, Versammlungsvorsitzender der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, betont: „Das neue Landesmediengesetz ist fortschrittlich und innovativ, es gibt die richtigen Antworten auf die drängenden medienpolitischen Fragen. Die Stärkung der staatsfernen Medienaufsicht ist für die plural zusammengesetzte Medienversammlung von besonderer Bedeutung. Gleiches gilt für die ehrenamtliche Arbeit in den Offenen Kanälen. Das Land bekennt sich klar zu der wichtigen Rolle der Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz. Sie stärken Öffentlichkeit vor Ort und leisten so einen wichtigen Beitrag für unsere Demokratie.“

Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt RLP, ergänzt: „Der Gesetzgeber stellt mit der LMG-Novelle wichtige Weichen für eine plurale, demokratische Medienlandschaft der Zukunft. Mit dem Wegfall der Beteiligungsgrenzen können Verlage künftig leichter Rundfunkinhalte in ihr vielfältiges Angebot integrieren – ein Gewinn für den Medienstandort Rheinland-Pfalz. Auch die Orte der medialen Teilhabe sollen weiterentwickelt und Medienkompetenz als Demokratiekompetenz gestärkt werden. Ein weiterer Meilenstein ist der Aufbau einer landesweiten Mediathek für Rheinland-Pfalz: Wie in einem großen Schaufenster werden künftig Beiträge zum kulturellen Erbe des Landes für alle Bürger besser sichtbar und digital abrufbar.“

Entbürokratisierung im Bereich von Zulassungsverfahren

Mit der Novelle des LMG geht auch eine Entbürokratisierung im Bereich von Zulassungsverfahren und eine Stärkung der Transparenz bei der Arbeit der Medienanstalt RLP einher. Mit der Einführung einer einheitlichen Ermächtigungsgrundlage ist eine Stärkung der Rechtsdurchsetzung für die Medienanstalt verbunden. Eine partei- und staatsunabhängige Berichterstattung soll gestärkt, die Beachtung journalistischer Sorgfaltspflichten sichergestellt werden. Zudem trägt die Novelle der wachsenden Bedeutung von künstlicher Intelligenz auch in der Medienbranche Rechnung.“