Reformstaatsvertrag ratifiziert (Foto: Markus Winkler auf Pixabay)
Reformstaatsvertrag ratifiziert (Foto: Markus Winkler auf Pixabay)

ARD/ZDF-Reformstaatsvertrag ratifiziert

Der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist ratifiziert. Als 16. und letztes Bundesland hat heute der Landtag in Brandenburg dem neuen Vertrag zugestimmt. Das berichtet das Branchenmagazin SatelliFax. 45 Abgeordnete stimmten dafür, 39 dagegen.

Mit dem Vertragswerk sind ARD und ZDF gezwungen, Radio- und Fernsehsender einzu­stellen. Zudem gibt es Reformen bei Textinhalten im Internet und eine Deckelung der Ausgaben bei Sportrechten. An mehreren Vorhaben, die der Reformstaatsvertrag vorsieht, hagelte es immer wieder Kritik.

Diese Kürzungen sind vorgesehen

Bei Textinhalten im Internet muss es künftig einen direkten Bezug zu Beiträgen in Radio und Fernsehen geben. Eine davon unabhängige Berichterstattung können die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten online nicht mehr anbieten.

Im Fernsehen sollen einige lineare Angebote eingestellt oder nur noch auf Abruf im Internet angeboten werden. Das betrifft freilich nicht die Hauptprogramme von ARD und ZDF. Auch die Dritten Programme der Landesrundfunkanstalten bleiben erhalten. Allerdings müssen die Rundfunkanstalten einige Spartensender schließen.

Radio: Kürzungen ohne Einsparungen

Im Radiobereich müssen die Landesrundfunkanstalten einige Programme einstellen, zusammenlegen oder in Kooperation mit vergleichbaren Angeboten benachbarter Rundfunkanstalten ausstrahlen. Auch im Internet können die Programme weiter angeboten werden, was die Absicht, Kosten zu senken, ad absurdum führt.

Der Reformstaatsvertrag tritt zum 1. Dezember in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten bereits die Verschlechterungen, die für die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgesehen sind. Bei Radio und TV gibt es Übergangsfristen. Die Landesrundfunkanstalten haben allerdings schon im Frühsommer festgelegt, welche Hörfunksender bis Ende 2026 wegfallen sollen.