Radio Grischa gibt es jetzt gleich zweimal (Quelle: radiogrischa.com, Screenshot: RadioBlog.eu)
Radio Grischa gibt es jetzt gleich zweimal (Quelle: radiogrischa.com, Screenshot: RadioBlog.eu)

Schweiz: Schawinski darf Testprogramm weiterhin Radio Grischa nennen

Anfang April haben Roger Schawinski und Stefan Bühler im Internet ein Testprogramm unter dem Namen Radio Grischa gestartet. Wie erst jetzt bekannt wurde, sind die Somedia AG, die Radio Grischa AG und die Südostschweiz Radio AG gegen die Verwendung dieses Programmnamens gerichtlich vorgegangen. Schließlich nennen sie ihr auch terrestrisch sendendes Regionalprogramm ebenfalls seit Ende 2024 wieder Radio Grischa.

Wie der Kleinreport berichtet, hat das Obergericht des Kantons Graubünden das „Gesuch um Erlass eines vorsorglichen Verbots“ abgelehnt. Sprich: Roger Schawinski und Stefan Bühler dürfen ihr Testprogramm weiterhin Radio Grischa nennen. Hintergrund: Die Antragsteller hatten den Namen Radio Grischa von 2015 bis Ende 2024 nicht verwendet. Das Gericht hält es daher nicht für glaubhaft, dass die Marke Radio Grischa „im Außenauftritt“ genutzt wurde, seit das Programm in Radio Südostschweiz umbenannt wurde.

Schawinski und Bühler wollen terrestrisch senden

Ziel von Schawinski und Bühler ist es, die Konkurrenten mit dem zurzeit gleichen Programmnamen auf DAB+ und UKW abzulösen. Eigentlich hatten sie die Sendelizenz bereits zugesprochen bekommen. Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat jedoch Ende Januar die Beschwerde der Südostschweiz AG gegen die Lizenzierung von Roger Schawinskis Sender gutgeheißen.

Hintergrund: Die Lokalradio-Konzession sieht ein Mindestverhältnis ausgebildeter zu auszubildenden Radio-Mitarbeitern von mindestens 3 zu 1 vor. Schawinski hatte aber einen Volontär zu viel angemeldet – zumindest nach der Berechnungsgrundlage, die das Gericht angewendet hat. Schawinski gibt sich zwar nach wie vor kämpferisch. Die Sendelizenz bleibt aber vorerst bei der Südostschweiz AG.