MSA gegen festes UKW-Abschaltdatum (Grafik: MSA)
MSA gegen festes UKW-Abschaltdatum (Grafik: MSA)

Medienanstalt Sachsen-Anhalt gegen gesetzlichen UKW-Abschalttermin

Anlässlich der aktuellen Debatte um den Weiterbetrieb von Hörfunksendern im UKW-Bereich weist der Vorstandsvorsitzende der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA), Markus Kurze, auf die Bedeutung der UKW-Verbreitung für Privatradios hin. „In der gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Lage würde der Privatfunk mit dem Abschalten des UKW-Netzes erheblich an Reichweite verlieren und seine Wirtschaftlichkeit gefährden“, betonte er und unterstrich, dass die MSA anstelle eines gesetzlichen Abschaltdatums einen marktgetriebenen Umstieg vom analogen UKW-Empfang zum Digitalradio DAB+ unterstützt.

Hintergrund: Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt ist sogenannter Bedarfsträger für terrestrische Radio- und Fernsehfrequenzen – unter anderem UKW, DAB+ und DVB-T2 – zur Nutzung durch private Rundfunkveranstalter. Die MSA stellt den Frequenzbedarf für den privaten Rundfunk in Sachsen-Anhalt fest und vergibt diese Frequenzen an private Hörfunk- und Fernsehveranstalter. Diese sogenannte Zuweisung erfolgt durch die plural besetzte Versammlung der MSA nach den in Paragraph 16 des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestimmten Auswahlkriterien, wie zum Beispiel Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt und Information über das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben in Sachsen-Anhalt.