Nach dem Nationalrat hat am vergangenen Dienstag auch der Ständerat entschieden, in der Schweiz weiterhin eine UKW-Verbreitung zu ermöglichen. Die Rahmenbedingungen, auf deren Basis die UKW-Abschaltung der SRG Ende 2024 beschlossen wurde, haben sich dadurch verändert, wie die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mitteilt. Die SRG nehme dies als Auftrag, auch ihre Programme wieder über UKW zu verbreiten.
Mit der Entscheidung, UKW zum Jahresende 2024 abzuschalten, habe sich die SRG an die vor über zehn Jahren mit der Radiobranche und dem Bund vereinbarte Abmachung gehalten. Die SRG sei solidarisch vorausgegangen, um den privaten Radios, die von Werbegeldern abhängig sind, den Weg zu ebnen. Die politischen Rahmenbedingungen hätten sich mit der Entscheidung für eine Verlängerung der UKW-Verbreitung durch das Parlament nun aber geändert. „Die Politik und Teile der Bevölkerung erwarten eine Weiterführung der UKW-Verbreitung. Die SRG versteht diesen Entscheid als Auftrag und wird die nötigen Abklärungen für eine Rückkehr auf UKW treffen“, so die Rundfunkanstalt.
SRG: „Können es uns nicht leisten, auf UKW zu verzichten“
Weiter heißt es: „Ein vollständiger Verzicht der SRG-Sender auf die Verbreitung über UKW hätte nur dann Sinn gemacht, wenn per Ende 2026 die gesamte Branche – wie vereinbart – UKW abgeschaltet hätte. Nachdem einige Privatradios vorläufig für diesen Schritt nicht bereit sind, kann es sich die SRG nicht leisten, weiterhin auf diese Verbreitungstechnologie und dadurch auf viele Hörerinnen und Hörer zu verzichten. Gleichzeitig ist die Digitalisierung auch bei der Radio-Verbreitung unaufhaltsam. Bereits heute werden neun von zehn Minuten Radio digital gehört. Deshalb wird die SRG weiterhin vor allem auf den digitalen Kanälen und DAB+ präsent sein – nicht zuletzt auch für den großen Teil der Hörerschaft, der den Wechsel bereits vollzogen hat.“
Wann die SRG-Programme wieder über UKW zu empfangen sein werden, ist noch nicht bekannt. „Bevor nun konkrete Schritte und verbindliche Zeitpläne kommuniziert werden können, müssen die neuen Rahmenbedingungen durch den Bundesrat und das BAKOM bekanntgegeben werden“, so die SRG. „Sie bilden die Grundlage für die Planung der SRG hinsichtlich einer Rückkehr auf UKW. Diese wird zum gesetzlich, technisch und wirtschaftlich bestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.“
