Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 26. November die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Vergabe der UKW-Frequenz 106,8 MHz in Berlin in vollem Umfang bestätigt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren läuft weiterhin.
Die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sei rechtmäßig. Die von JazzRadio vorgetragenen Beschwerdegründe rechtfertigten keine Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung. JazzRadio stelle der Auswahlentscheidung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) lediglich eine eigene Würdigung der Radioprogramme gegenüber, ohne zu begründen, weshalb die Entscheidung der mabb beurteilungsfehlerhaft sei.
Mit der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg steht fest, dass die eagle Broadcast Brandenburg GmbH zum 1. Januar 2026 den Sendebetrieb für das Programm 106.8 pure fm auf 106,8 MHz aufnehmen kann.
Verwaltungsgericht hatte Vergabeentscheidung schon in erster Instanz bestätigt
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 9. September 2025 die Auswahlentscheidung des Medienrats zur Zuweisung der UKW-Frequenz an die eagle Broadcast Brandenburg GmbH für das Programm 106.8 pure fm erstinstanzlich im Wesentlichen als rechtmäßig bestätigt.
Bei der Entscheidung des Medienrats wurde berücksichtigt, dass die Musikfarbe Jazz in Berlin – und künftig auch in Potsdam – weiterhin prominent vertreten bleibt. So startet mit dem Programm jazz fm zum 1. Januar 2026 ein weiteres Jazzformat auf den UKW-Frequenzen 91,0 MHz in Berlin und 90,7 MHz in Potsdam. Testsendungen für das neue Programm werden unter dem Namen Jazz im Radio bereits ausgestrahlt.
Die mabb argumentiert weiter, JazzRadio Berlin sei seit dem 10. September über eine von der neu zugewiesene Kapazität auf dem DAB+ Kanal 7B zu empfangen. Allerdings ist unklar, ob der traditionsreiche Sender den Betrieb aufrecht erhält, wenn er sein Programm nicht mehr auf UKW verbreiten kann.
Darum hat die mabb pure fm den Vorzug gegeben
Die mabb hatte im Dezember 2024 die Ausschreibung von insgesamt fünf UKW-Frequenzen in Berlin und im Land Brandenburg beschlossen. Auf die Ausschreibung hatten sich 13 Programme beworben.
Folgenden Veranstaltern wurde eine UKW-Frequenz zugewiesen:
- Der eagle Broadcast Brandenburg GmbH für das Programm 106.8 pure fm
- Der Radio B2 GmbH für das Programm jazz fm
- Der Byte.FM GmbH für das Programm ByteFM
- Der Media Arabica Radio und Broadcast GmbH für das Programm RADIO ORIENT
Bei der Auswahlentscheidung für die Frequenz 106,8 MHz sei der Medienrat zu dem Ergebnis gekommen, dass das Programm 106,8 pure fm im Vergleich zu den anderen Antragstellern den größten programmlichen Vielfaltsbeitrag erwarten lässt. Der Medienrat habe insbesondere die besondere Ausrichtung des Programms 106,8 pure fm in Wort und Musik auf die Berliner Techno- und Clubszene und die Musikfarbe, bestehend aus elektronischen Musikstilen – von House und Techno bis zu Ambient und experimentellen Klängen – höher bewertet als den der bisherigen Frequenzinhaberin JazzRadio und den weiteren Antragstellern.
